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Tempo 100 Regelung

Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Wer mit einem Anhänger schneller als 80 km/h fahren  möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen fahren. Bitte beachten:  Auch wenn ein Anhänger oder Caravan laut Fahrzeugpapieren für Tempo 100 zugelassen ist, muss auch das Zugfahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllen.


Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann seinen Anhänger  begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:

> Das Auto ist mit ABS ausgestattet

> Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg

> Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet

   ( hydraulische Stoßdämpfer müssen montiert sein)

> Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
    den Geschwindigkeitsindex L

> Die Reifen dürfen maximal sechs Jahre alt sein.

 

Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.


Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

 
technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

 

Beispiel:  Golf TDI , Leermasse 1362 kg x1,1 = 1498 kg

                  Anhänger 1300kg Gesamtmasse   = zulässig 100 Km/h

 
Alle gebremsten Anhänger  müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

> Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

> Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen


Die mit „*“ gekennzeichneten Werte gelten, wenn:

> der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder

> der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder

> das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)

ausgerüstet ist.


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Wir beraten Sie gerne.